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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Bochum: Preisangaben mittels Mouseover-Effekt nicht ausreichend

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-15 O 88/14 entschieden, dass ein Unternehmer einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Angaben zum Grundpreis eines Produkts nicht in ausreichendem Maße dargestellt werden.

Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt: Ein Händler bot u.a. auf der Internetplattform eBay Gartenartikel zum Kauf an. Ein Mitbewerber nahm den Händler auf Unterlassung nach dem UWG in Anspruch, da Angaben zum Grundpreis der angebotenen Produkte nicht schon in der Artikelübersicht bei eBay (sog. eBay-Galerie) angezeigt wurden. Erst nach Positionierung der Maus auf einem bestimmten Produkt aus der Galerie-Ansicht erschien durch den sog. Mouseover-Effekt eine Grundpreisangabe.

Als sich der Händler weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, beantragte der Mitbewerber bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Richter am LG Bochum bejahten einen Verstoß gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung.

Nach § 2 PAngV muss der Grundpreis in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden. Das Verhalten der Verfügungsbeklagten erfülle diese gesetzlichen Anforderungen nicht, da nach ständiger Rechtsprechung beide Preisbestandteile (Gesamt- und Grundpreis) auf einen Blick vom Verbraucher wahrgenommen werden können müssen. Dies sei in der hier konkret betroffenen Konstellation aber gar nicht möglich. Insofern sei es nicht ausreichend, wenn eine Grundpreisangabe erst nach Bewegen der Maus über ein entsprechendes Produkt erscheine. Dementsprechend wurde der Online-Händler antragsgemäß verurteilt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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