Mehr Beiträge zum Thema: Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH

Debcon Inkasso – U+C Rechtsanwälte

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Die Firma Debcon verschickt derzeit eine Viezahl an Schreiben mit Inkassoforderungen, u.a. für die Silwa Filmvertrieb AG, die DigiProtect GmbH und die Puaka Video Produktion GmbH. Die Forderungen reichen von etwas über 1.000,- EUR bis hin zu 10.000,- EUR.

Ausgangspunkt ist stets eine ursprünglich von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ausgesprochene Abmahnung wegen einer (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzung. Besonders auffällig ist dabei, dass in letzter Zeit aus einigen Mandantenbesprechungen bekannt wurde, dass die Forderungen offenbar auch dann gestellt werden, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Ein derartiges Vorgehen halte ich für rechtsmissbräuchlich und auch aus weiteren Gründen für nicht haltbar.

Betroffene sollten auf Anschreiben der Debcon in jedem Fall reagieren und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine knappe kostenlose Ersteinschätzung werden wir Ihnen gerne anbieten.

Schreiben von Debcon statt U + C Rechtsanwälte

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Die Firma Debcon verschickt derzeit eine Viezahl an Schreiben mit Inkassoforderungen, u.a. für die Silwa Filmvertrieb AG, die DigiProtect GmbH und die Puaka Video Produktion GmbH. Die Forderungen reichen von etwas über 1.000,- EUR bis hin zu 10.000,- EUR.

Betroffene sollten auf das Schreiben in jedem Fall reagieren und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine knappe kostenlose Ersteinschätzung werden wir Ihnen gerne anbieten.

Debcon Abmahnung

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Seit einigen Tagen ist die Debcon GmbH aus Witten einigen Abgemahnten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ein Begriff. Offene Forderungen wurden kürzlich unter Ankündigung eines SCHUFA-Eintrages, sollte die unbestrittene Forderung nicht erfüllt werden, sowie unter knapper Fristsetzung zur Zahlung angefordert.

Meiner Einschätzung nach ist es empfehlenswert, den Forerungen in jedem Fall zu widersprechen. Ich halte die betreffenden Forderungen in jeder Angelegenheit für zu hoch bemessen und mindestens angreifbar, selbst wenn die sie auslösende Urheberrechtsverletzung tatsächlich stattgefunden haben sollte.

Dem ist man sich offenbar auch seitens der Gläubiger bewusst. Wie aus anderen Abmahnangelegenheiten bekannt, wird auch jetzt in den Folgeschreiben der Debcon GmbH in jedem einzelnen Fall, der mir vorgelegt wurde, eine deutliche Reduzierung der Ursprungsforderung vorgenommen. Diese beläuft sich regelmäßig auf weniger als 40% der Gesamtforderung (und liegt damit erneut unter den Beträgen, die in der ursprünglichen Abmahnung angenommen wurden).

Wenn auch Sie Post von der Debcon erhalten haben, so können Sie sich für eine Beratung an uns wenden.

Weitere Informationen über die Debcon GmbH finden Sie zudem hier: weitere Artikel zum Thema “Debcon GmbH”

Abmahnung – Inkasso

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Dieser Tage macht vor allem die Debcon GmbH von sich reden, die offene Forderungen aus Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte geltend macht. An und für sich ist jedoch das Auftreten von Inkassobüros im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht so ungewöhnlich, wie es auf den ersten Blick scheint. Bereits in der Vergangenheit waren z.B. die Verus Inkasso AG, die acoreus Collection Services GmbH oder in zahlreichen Fällen die infoscore Forderungsmanagement GmbH für diverse Rechteinhaber / Kanzleien tätig geworden.

Die meisten Betroffenen reagieren überrascht bis erschrocken, wenn sie das erste Mal mit Post von einem Inkassobüro konfrontiert werden. Meines Erachtens verunsichert durch diverse Medienberichte in den letzten Jahren über Inkassobüros der Marke „Moskau-Inkasso“, lässt sich diese Reaktion durchaus nachvollziehen.

Grundsätzlich sollte man sich jedoch vom Erhalt eines Inkassoschreibens nicht zu sehr beeindrucken lassen. Das Setzen kurzer Fristen ist hier ebenso üblich wie das Drohen mit einem SCHUFA-Eintrag bezüglich unbestrittener Forderungen. Natürlich darf das Schreiben nicht unbeachtet bleiben, allerdings hat auch ein Inkassobüro ohne gerichtlichen Titel keine Möglichkeit, die Forderung durchzusetzen.

Welchen Vorteil bietet die Einschaltung eines Inkassobüros für den Gläubiger?

Tatsächlich könnten insbesondere solche Gläubiger, die ihre Ansprüche durch einen Anwalt geltend gemacht haben, diesem auch einfach einen Auftrag zur Klageerhebung erteilen. In den meisten Fällen dürfte dies den einfacheren und schnelleren Weg bedeuten. In Abmahnangelegenheiten wegen Urheberrechtsverletzungen hingegen dürfte die Einschaltung von Inkassobüros einigen anderen Umständen geschuldet sein.

Meiner Ansicht nach dürfte einer der Hauptgründe der sein, dass Inkassobüros sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben, hier also gewissermaßen „Tagesgeschäft“ erledigen. Gemessen an der Vielzahl an Abmahnungen, die jährlich versandt werden (und nach derzeitiger Kenntnis bei weitem nicht in allen Fällen bei Nichtzahlung ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen), werden hier meiner Einschätzung nach vor allem Rückstände abgearbeitet. Denn immerhin müssten die meisten Abmahnkanzleien eine Vielzahl an „Nichtzahlern“ zu verzeichnen haben.

Gleichzeitig habe ich auch die Vermutung, dass die Einschaltung von Inkassobüros einfach dazu dienen soll, den Druck auf Abgemahnte (nochmals) zu erhöhen. Bereits oben wurde die mediale Aufmerksamkeit, die der Moskau Inkasso zuteil wurde, angesprochen. Natürlich rufen derartige Berichte einige unschöne Vorstellungen über die Arbeitsweise von Inkassobüros im Allgemeinen hervor. Es darf jedoch auch nicht vergessen werden, dass Inkassobüros nicht an das anwaltliche Berufsrecht gebunden sind: der abmahnende Anwalt darf insbesondere einen anwaltlich vertretenen Mandanten nicht direkt kontaktieren (§ 12 Abs. 1 BORA, Umgehung des Gegenanwalts). Diese Regelung gilt nicht für ein Inkassobüro – dementsprechend lässt sich hier natürlich „psychologische Kriegsführung“ betreiben.

Nach Erhalt eines Inkassoschreibens sollte meines Erachtens anwaltlicher Rat eingeholt werden, der ggf. auch im Rahmen einer knappen kostenlosen Erstberatung erteilt werden kann.

Debcon Debitorenmanagement und Consulting – U+C Rechtsanwälte

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Immer mehr Betroffene erhalten dieser Tage Schreiben der Debcon Debitorenmanagement und Consulting. Geltend gemacht werden offene Forderungen, die aus Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) stammen sollen.

In aller Kürze finden Sie unter den nachfolgenden Adressen weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Debcon GmbH – U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen

U+C Rechtsanwälte: Versteigerung von offenen Forderungen aus Abmahnfällen

U+C Rechtsanwälte erhöhen Forderung in Folgeschreiben auf 1.286,80 EUR

Nach Erhalt des Inkassoschreibens sollte keinesfalls untätig geblieben werden. Empfehlenswert ist eine anwaltliche Beratung.

Debcon GmbH – U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen

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Bereits in der Vergangenheit hatten wir über die Versteigerung offener Forderungen aus Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) berichtet. Die im Dezember durchgeführte Versteigerung war offenbar erfolgreich, denn zumindest bekommen Betroffene nun Post u.a. von der Debcon GmbH. In den Schreiben wird der offene Betrag in Höhe von 1.286,80 EUR angefordert (der unserer Ansicht nach so in keinem Fall bestehen kann) und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Weiter wird mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht, was insoweit erstaunlich ist, als dass zumindest in den von uns bearbeiteten Fällen die Forderungen ohnehin bereits bestritten wurden.

Insgesamt sollte das Schreiben aber ernst genommen und nötigenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.