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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Fehlerhafte IP-Ermittlung durch die Guardaley Ltd?

Um die in Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverletzungen zu ermitteln, bedienen sich Rechteinhaber bzw. deren Anwaltskanzleien sog. Logging-Unternehmen. Die Aufgabe dieser Unternehmen aus dem IT-Bereich besteht darin, mittels spezieller Software Filesharing-Programme zu überwachen und die IP-Adressen der Nutzer zu protokollieren. Erst anschließend ist es möglich, über ein Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG den jeweiligen Anschlussinhaber zu ermitteln und diesem eine Abmahnung zustellen zu lassen.

Bereits in der Vergangenheit wurden gelegentlich Zweifel an der Qualität der ermittelten Ergebnisse oder auch deren Verarbeitung gehegt. Zwar gibt es – zumeist seitens der Ermittlungsunternehmen selbst angefertigte – Gutachten, die ein fehlerfreies Arbeiten der jeweils genutzten Software bestätigen sollen.

Eine Entscheidung vom Landgericht Berlin vom 03.05.2011, Az.: 16 O 55/11, lässt allerdings zumindest im Hinblick auf die Ermittlungsergebnisse der Firma Guardaley Ltd. skeptisch werden. Das Gericht verweist in der Entscheidung darauf, dass das Unternehmen unzuverlässige Recherchedienstleistungen erbringe. Der Grund: es seien auch IP-Adressen von Nutzern ermittelt worden, die zwar Werke heruntergeladen haben, bei denen jedoch kein Upload stattgefunden habe. Damit läge dann jedoch gerade kein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen der geschützten Werke vor.

Es ist daher zumindest zweifelhaft, ob die auf Grundlage von Ermittlungsergebnissen der Guardaley Ltd. Ausgesprochenen Abmahnungen in jedem Fall Bestand haben können. Spätestens in einem möglichen Gerichtsverfahren sollten Betroffene sich hier je nach Sachlage auf die anscheinend fehlerhaft ermittelten Daten berufen.

Die Guardaley Ltd. ermittelt für verschiedene Anwaltskanzleien die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, u.a. die Kanzleien Sasse und Partner, Schulenberg und Schenk sowie die Kanzlei FAREDS.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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