Hilfe bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg geht seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber gegen Rechtsverletzungen in Tauschbörsen vor.
Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen
Hintergrund ist jeweils der Vorwurf, über den Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers sei eine Urheberrechtsverletzung begangen worden. Dieser Vorwurf folgt daraus, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Musikstück, ein Musikalbum, ein Computerprogramm, ein Computerspiel, ein Film usw.) in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten worden sein soll. Dadurch habe der Anschlussinhaber Urheberrechte des Abmahners verletzt, der sodann die genannte Kanzlei beauftragt hat, gegen die Rechtsverletzung vorzugehen.
Einige aktuelle Beiträge zu Abmahnungen durch die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte:
- Abmahnung – Sasse & Partner – Silver Linings 17. Mai 2013
- Abmahnung – Sasse & Partner – The Walking Dead – Staffel 3 – Folge 13 16. Mai 2013
- Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – Sasse & Partner – The Walking Dead – Staffel 3 – Folge 13 16. Mai 2013
- Abmahnung – Sasse & Partner – The Walking Dead – Staffel 3 – Folge 12 16. Mai 2013
- Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – Sasse & Partner – The Walking Dead – Staffel 3 – Folge 12 16. Mai 2013
- Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – Sasse & Partner – Medallion 25. April 2013
- Abmahnung – Sasse & Partner – Medallion 25. April 2013
- Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – WVG Medien GmbH – The Walking Dead – Staffel 3 – Folge 11 18. April 2013
- Abmahnung – Sasse & Partner – The Walking Dead – Staffel 3 Folge 11 18. April 2013
- Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – Sasse & Partner – Wild Seven 15. April 2013
Das Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte (Stand: Feburar 2013)
In Kürze folgt an dieser Stelle eine ausführliche Darstellung des Abmahnschreibens.
Massenhafte Abmahnungen sind nicht automatisch rechtswidrig
Besonders wichtig ist es unserer Ansicht nach zu betonen, dass Abmahnungen wie die hier besprochenen nicht automatisch in den Bereich „Betrug“ oder „Abzocke“ eingeordnet werden können. Allein die Tatsache, dass es über Jahre hinweg offensichtlich zu einem massenhaften Versand von Abmahnschreiben gekommen ist, in denen auch regelmäßig hohe Beträge gefordert wurden, lässt nicht den Schluss zu, dass das Vorgehen insgesamt rechtswidrig wäre.
Tatsächlich ist es so, dass aus Sicht des abmahnenden Rechteinhabers durchaus ein nachvollziehbares Interesse besteht, urheberrechtlich geschützte Werke gegen (zukünftige) Rechtsverletzungen zu schützen. Daran ändern die hohen Summen, die in derartigen Angelegenheiten verlangt und oft als unangemessen bewertet werden (können), nichts.
Sicherlich lässt sich jeweils darüber streiten, ob die mit einer einzelnen Abmahnung eingeforderten Beträge wegen des standardisierten Ablaufs wirklich angemessen sind. An dem grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Abmahnung, nämlich einem vermeintlichen Rechtsverletzer die Möglichkeit zu geben, ohne ein teureres und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren eine mögliche Rechtsverletzung durch eine außergerichtliche Einigung für die Zukunft abzustellen, ändert der Einwand des Betrugs oder der Abzocke nichts.
Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte (Stand: Februar 2013)
Die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte fordert neben der Zahlung vor allem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierzu liegt dem Abmahnschreiben ein Muster einer Unterlassungserklärung bei:
“(…)
(im folgenden (…) genannt)
verpflichtet sich gegenüber der
(…)
(im folgenden (…) genannt)
hiermit unbedingt und unwiderruflich, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in einer von (…) zu bestimmenden Höhe, deren Überprüfung in das Ermessen des zuständigen Amts- oder Landgerichts gestellt wird, zu unterlassen, das Werk (…) ohne die erforderliche Einwilligung der (…) im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen oder sonst wie auszuwerten oder auswerten zu lassen.
(…) verpflichtet sich ferner, zur Abgeltung sämtlicher der (…) entstandenen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche und der im Zusammenhang mit der Abmahnung und diese Unterlassungserklärung angefallenen Rechtsanwaltskosten gemäß dem Vergleichsangebot von (…) einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von (…) bis zum (…) auf das Rechtsanwaltsandernkonto der Rechtsanwälte Sasse & Partner bei der
(…)
unter Angabe des Aktenzeichens (…) zu leisten. Mit der Zahlung des Pauschalbetrages sind sämtliche Zahlungsansprüche der (…) gegen (…) aus den in Rede stehenden Nutzungshandlung ein für alle Mal abgegolten. Weitere Zahlungsansprüche werden auch gegen einen etwaigen dritten Täter nicht geltend gemacht.”
Die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls in der obigen Form abgegeben werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung könnte als Schuldanerkenntnis oder als Zeugnis gegen sich selbst zu werten sein, so dass eine Verteidigung gegen den Zahlungsanspruch nicht mehr möglich oder nur erschwert wäre.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, stattdessen die Abgabe einer modifizierten (d.h. abgeänderten Unterlassungserklärung in Betracht zu ziehen.
Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Betroffene sollten sich daher nicht von den zugegeben oft hohen Zahlungsforderungen beeindrucken lassen, sondern sich bewusst machen, dass der Unterlassungsanspruch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht im Vordergrund steht.
In rechtlicher Hinsicht ist der Unterlassungsanspruch an das Risiko eines möglichen Schuldanerkenntnisses oder eines Zeugnisses gegen sich selbst gekoppelt, sofern er in der falschen Art und Weise erfüllt wird.
Außerdem zieht die Abgabe einer Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe nach sich, die im Verstoßensfall zu bezahlen wäre – dieser Punkt ist gewissermaßen auch ein finanzieller Aspekt, der bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung berücksichtigt werden muss.
In finanzieller Hinsicht sind vor allem die hohen Verfahrenskosten, die bei gerichtlicher Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im Raum stehen, zu betrachten. Diese können schnell einen Bereich erreichen, in dem mehrere tausend Euro die Regel sein dürften.
Deswegen müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass es immer zunächst um die Unterlassungsforderung, anschließend die Zahlungsforderung gehen muss. Da das Verständnis dieses Bereichs deutlich komplexer ist, empfiehlt sich insoweit eine umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung.
Im Regelfall sollte aus Gründen der Kostenvermeidung eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese kann bei richtiger Formulierung weder als Schuldanerkenntnis noch als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden, verhindert aber eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung. Hierdurch können hohe Kostenrisiken vermieden werden, die andernfalls in einem Bereich mehrerer tausend Euro liegen können.
Je nach Einzelfall ist durchaus zu empfehlen, sich im Übrigen gegen die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zur Wehr zu setzen. So sind unter anderem (allgemein) folgende Angriffspunkte gegeben:
- 1. Richtigkeit/ Fehlerhaftigkeit der Beweissicherung im Rahmen der Daten-, vor allem IP-Ermittlung
- 2. Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers unter den Gesichtspunkten einer Täter- oder Störerhaftung
- 3. Umfang der Rechtsverletzung/ Folgen und Auswirkungen auf Ansprüche des Rechteinhabers
- 4. Überprüfung der Forderungshöhe aus der Abmahnung im Hinblick auf den geltend gemachten Schadenersatz sowie die Anwaltskosten
Abmahndatenbank
In der Vergangenheit hat die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte unter anderem angeblich die folgenden Rechteinhaber vertreten:
- AFM Records
- Atlantic Streamlineholding LLC
- Boje Buck Produktion GmbH
- Edel AG (earMUSIC)
- Elite Film AG
- Mindbase Music Management
- Pink Floyd Music Ltd.
- Platinum Dragon International Inc.
- PLAY IT AGAIN SAM sprl
- polyband Medien GmbH
- Roadrunner Records GmbH
- Senator Film Verleih GmbH
- Splendid Film GmbH
- UDR GmbH
- Video-Aktuell Betriebs GmbH
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
- WVG Medien GmbH
In der Vergangenheit sollen unter anderem angeblich folgende Werke Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen gewesen sein:
- 1911 Revolution
- 5 Days of War
- A Beginner’s Guide To Endings
- A Single Man
- Airbourne – No Guts No Glory
- Alex Cross
- Alles Koscher
- Angels & Airwaves – Love
- Apollo 18
- Babyland – The next Day in the Course of Time
- Bad Lieutenant – Cop ohne Gewissen
- Blood Letter
- Bunraku
- Bush – The Sea Of Memories
- Cell 211
- Company Men
- Controlled Collapse – Choice
- Damage
- Deadheads
- Der Vorleser
- Devils Playground
- Diamond 13
- Die Eleganz der Madame Michel
- Dioxyde – Morphine (Chemo mix)
- Dream Theater – A Dramatic Turn Of Events
- Duran Duran – All you need is now
- Eisbrecher – Eiszeit
- Faithless – The Dance
- Final Target
- Girls Under Glass – Frozen (Madonna Cover)
- Girls Under Glass – The Virtual World
- Gone
- Goon – Kein Film für Pussies
- Heartles
- I Saw the Devil
- Iced Earth – Iced Earth
- In guten Händen
- IP Man 2
- IP Man Zero
- Iron Sky
- Kein Mittel gegen Liebe
- Kill List
- Killer Joe
- Kiss – Sonic Boom
- Kiss The Coach
- Kochen ist Chefsache
- Korn – Korn III: Remember Who You Are
- Korn – The Path of Totality
- Last bullet – Showdown der Auftragskiller
- Lenny Kravitz – Black And White America 2011
- Lethal Justice
- Machine Head – Unto The Locust
- Marianne Rosenberg – Regenrhythmus (Live)
- Maximum Convition
- Mind.In.A.Box – Forever gone
- Mind.In.A.Box – Leave
- Mitte Ende August
- Monster Brawl
- Motörhead – The World is Yours
- Nickelback – Here And Now
- Nowhere Boy
- Ong Bak – The New Generation
- Ong Bak 3
- Orcs
- Outpost Black Sun
- Palermo Shooting
- Pink Floyd – Live Anthology
- Pink Floyd – Live in Amsterdam 1969
- Pink Floyd – Live in Montreux 1971
- Pink Floyd – Secrets Live (At Paris Theatre London) 1971
- Public Enemy No. 1
- Rare Exports
- Robert Zimmermann Wundert Sich Über Die Liebe
- Roller Girl
- Roter Sand – Almost Violent
- Roter Sand – Would you spin this
- Rotersand – Dare to live
- Rothenburg
- Run for her Life
- Schock Labyrinth
- Seabound – 05 – Torn
- Sero.Overdose – Wir (Suicide Commando Mix)
- Shanghai
- Six Bullets
- Skunk Anansie – Wonderlustre
- Soulfly – Omen
- Splice
- Spy Kids – Alle Zeit der Welt
- Stolen
- Stone Sour – Audio Secrecy
- Street Wars – Krieg in den Straßen
- Suicid Commando – Bind Torture Kill
- Suicid Commando – Body Count Proceed
- Suicid Commando – Desire (Wumpscut Mix)
- Suicid Commando – Disposable Paradise
- Suicid Commando – Lover Breeds Suicide
- Suicid Commando – Mindstrip
- Suicid Commando – No more
- Suicide Commando – Aggrotech
- Sword with No Name – Der Schatten der Königin
- Tekken
- The Day
- The Expendables
- The Expendables 2
- The Fighter
- The Kings Speech
- The Messenger
- The River Murders – Blutige Rache
- The Road
- The Walking Dead – Staffel 1 (div. Folgen)
- The Walking Dead – Staffel 2 (div. Folgen)
- The Walking Dead – Staffel 3 (div. Folgen)
- The Way Back – Der Lange Weg
- True Legend
- Vampire Nation
- Zack & Miri Make A Porno
- Zambezia
- Ziemlich beste Freunde (org. Intouchables)
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insbesondere dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation über diese zu ermöglichen. Mit dieser Liste ist keine Wertung dahingehend verbunden, dass eventuell ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt waren. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist hingegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.
Sasse und Partner,