Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Ein seit dem Jahr 2011 häufig auftretendes Problem ist die Abmahnung von einzelnen Musiktiteln aus einem sog. Top 100-Chartcontainer. In solchen Angelegenheiten wird dem betreffenden Abgemahnten vorgeworfen, er habe einen Musiktitel rechtswidrig in eine Tauschbörse eingestellt und anderen Nutzern zum Download angeboten. Das Problem in derartigen Fällen folgt nun daraus, dass in einem solchen Chartcontainer üblicherweise 100 Titel enthalten sind, die theoretisch jeweils einzeln abgemahnt werden können. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass teilweise Musikverlage, Komponisten und/ oder ausübende Künstler jeweils für sich abmahnen, ein durchaus schwerwiegendes Problem.

Tatsächlich haben Abgemahnte zwar nicht mit 100 oder mehr Abmahnungen zu rechnen, es ist jedoch mittlerweile nicht unüblich, dass der Vorwurf der Rechtsverletzung an Titeln aus einem Chartcontainer bis zu 15 Abmahnungen nach sich zieht. Es ist offensichtlich, dass eine derartige Flut an Abmahnschreiben Abgemahnte schnell an die Grenzen ihrer (finanziellen) Belastbarkeit bringen kann.

Aus diesem Grund ist es unserer Ansicht nach empfehlenswert, in derartigen Fällen, also nach Erhalt der ersten Abmahnung, vorbeugend tätig zu werden und nicht erst den Erhalt weiterer Abmahnungen abzuwarten.

Abgemahnte, die insoweit eine umfassende Vertretung wünschen, können hierzu unser Pauschalangebot (Preis auf Anfrage) für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit bei der Reaktion auf eine ausgesprochene Abmahnung und vorbeugenden Abwehr weiterer (Folge-)Abmahnungen aus einem Chartcontainer in Anspruch nehmen.

An den Anfang scrollen