Ein seit dem Jahr 2011 häufig auftretendes Problem ist die Abmahnung von einzelnen Musiktiteln aus einem sog. Top 100-Chartcontainer. In solchen Angelegenheiten wird dem betreffenden Abgemahnten vorgeworfen, er habe einen Musiktitel rechtswidrig in eine Tauschbörse eingestellt und anderen Nutzern zum Download angeboten. Das Problem in derartigen Fällen folgt nun daraus, dass in einem solchen Chartcontainer üblicherweise 100 Titel enthalten sind, die theoretisch jeweils einzeln abgemahnt werden können. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass teilweise Musikverlage, Komponisten und/ oder ausübende Künstler jeweils für sich abmahnen, ein durchaus schwerwiegendes Problem.
Tatsächlich haben Abgemahnte zwar nicht mit 100 oder mehr Abmahnungen zu rechnen, es ist jedoch mittlerweile nicht unüblich, dass der Vorwurf der Rechtsverletzung an Titeln aus einem Chartcontainer bis zu 15 Abmahnungen nach sich zieht. Es ist offensichtlich, dass eine derartige Flut an Abmahnschreiben Abgemahnte schnell an die Grenzen ihrer (finanziellen) Belastbarkeit bringen kann.
Aus diesem Grund ist es unserer Ansicht nach empfehlenswert, in derartigen Fällen, also nach Erhalt der ersten Abmahnung, vorbeugend tätig zu werden und nicht erst den Erhalt weiterer Abmahnungen abzuwarten.
Abgemahnte, die insoweit eine umfassende Vertretung wünschen, können hierzu unser Pauschalangebot (Preis auf Anfrage) für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit bei der Reaktion auf eine ausgesprochene Abmahnung und vorbeugenden Abwehr weiterer (Folge-)Abmahnungen aus einem Chartcontainer in Anspruch nehmen.