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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnbescheid von Debcon / Rechtsanwalt Sebastian Wulf

Derzeit werden im Auftrag der Debcon GmbH aus Witten zahlreiche Mahnbescheide durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl beantragt. Geltend gemacht werden offenbar offene Forderungen aus alten Abmahnungen der Kanzlei BAEK Law.

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die in jedem Fall beachtet werden muss.

Grundsätzlich wird der Erlass eines Mahnbescheides oft einfach deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Antragssteller ein einfaches und vor allem schnelles Verfahren und wird daher oft allein aus diesem Grund beantragt.

In jedem Fall muss gegen den Mahnbescheid Widerspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung eingelegt werden, da andernfalls der Antragssteller einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids beantragen könnte. Hieraus könnte dann auch tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vollstrecken, ohne dass der Anspruch jemals durch ein Gericht geprüft wurde. Nach Einlegung des Widerspruchs müsste der Anspruch hingegen mit einer Klage begründet werden. Unterbleibt dies, so wäre die Angelegenheit mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs abgeschlossen, andernfalls müsste im Rahmen einer Klage gegen den Anspruch vorgetragen werden.

Gerne können Sie sich im Rahmen der Verteidigung gegen eine solche Forderung an uns wenden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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