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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnbescheid von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?

Aktuell werden durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wieder Mahnbescheide wegen offener Forderungen aus Abmahnungen beantragt. In dieser Woche sind insoweit sehr viele Anfragen bei uns eingegangen, aus denen erkennbar ist, dass die meisten Zahlungsforderungen aus Abmahnungen der Jahre 2011 und 2012 stammen. In nahezu allen Fällen war zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, immer aber ist die Zahlung der geforderten Summen (damals üblicherweise 450,- Euro, die nun mit den Kosten des Mahnverfahrens auf knapp unter 700,- Euro angewachsen sein sollen) verweigert worden.

Es ist nicht unüblich, dass Mahnbescheide vor allem kurz vor der Urlaubszeit eingehen. Hier kommt es oft zu Fristproblemen, weil gegen den Mahnbescheid binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden muss, andernfalls kann auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.

Der Erlass eines Mahnbescheides wird oft einfach deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Gläubiger einer Forderung ein einfaches und vor allem schnelles Verfahren und wird daher oft allein aus diesem Grund beantragt.

In jedem Fall muss gegen den Mahnbescheid Widerspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung eingelegt werden, da andernfalls ein Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids beantragt werden könnte. Hieraus könnte dann auch tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vollstrecken, ohne dass der Anspruch jemals durch ein Gericht geprüft wurde. Das ist vor allem deswegen unsinnig, weil die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen in den letzten Jahren stetig besser geworden sind.

Im Einzelfall sollte daher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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