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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnung durch Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für RGF Productions LTD

Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach seit Kurzem im Bereich der Forderungseintreibung für die RGF Productions LTD bei Abmahnfällen tätig. Offensichtlich geht es hierbei um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF Productions LTD gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH richtet nun Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.

Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich deutlich über dem Betrag aus der ursprünglichen Abmahnung bewegen. Während in den alten Abmahnungen Beträge von unterhalb 800,- Euro eingefordert wurden, soll diese Summe nun auf über 2.000,- Euro angewachsen sein.

Aus unserer Erfahrung mit Abmahnungen der RGF Productions LTD durch Herrn Rechtsanwalt Munderloh ist diese Entwicklung wohl nicht überraschend, sondern deckt sich mit unserer Einschätzung, dass die Geltendmachung derartiger Zahlungsforderungen insbesondere im Hinblick auf die angeblich betroffenen Werke (namentlich völlig unbekannte Billigst-Pornofilmchen) als unseriös bezeichnet werden kann.

Allen Betroffenen ist zu raten, sich gegen diese aus unserer Sicht völlig überzogenen Forderungen zur Wehr zu setzen und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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