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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

U+C Rechtsanwälte: Versteigerung von offenen Forderungen aus Abmahnfällen

Erst vor wenigen Tagen hatte ich über die rechtlich fragwürdige Vorgehensweise der U+C Rechtsanwälte berichtet (vgl. hier), ursprüngliche Abmahnforderungen in Höhe von 650,- EUR zu einem späteren Zeitpunkt kaum begründbar auf 1.286,80 EUR anzuheben.

Dieses Vorgehen ist meines Erachtens aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar.

Nun wird es aber noch ein bisschen interessanter: offensichtlich ist die Quote derer, die sich – teils aufgrund anwaltlicher Beratung, teils aufgrund der im Internet verfügbaren Ratschläge – zum Nicht-Zahlen entschieden haben, doch relativ groß. So groß, dass man nun seitens der U+C Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten offensichtlich nicht gewillt ist, in jedem einzelnen Fall eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht zu ziehen.

Natürlich sollen aber die Forderungen nicht einfach so verschwinden. Wie dem Internetauftritt der Regensburger Kollegen zu entnehmen ist, sollen die offenen Forderungen nun im Auftrag der Rechteinhaber versteigert werden. Angeblich geht es dabei um Forderungen in einer Gesamthöhe von 90. Mio. EUR, die nach einem Bericht von heise.de aus insgesamt rund 70.000 Abmahnungen resultieren sollen.

Die weitere Entwicklung in dieser Sache dürfte sich als überaus interessant erweisen. Für den morgigen Tag ist außerdem eine Stellungnahme der Kanzlei U+C Rechtsanwälte angekündigt.

Quellen:

Auktionsseite der Kanzei U+C Rechtsanwälte

heise.de: Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen

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